DISQUALIFIZIERENDE FEHLER
DISQUALIFIZIERENDE FEHLER
- Aggressive oder übermäßig ängstliche Hunde
- Hunde, die deutlich physische Abnormitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
- Grobe Abweichungen vom Geschlechtstyp.
- Untypischer Kopf.
- Flecktiger Nasenschwamm
- Vorbiss, Rückbiss, Kreuzgebiss sowie alle Übergangsformen dazu.
- Fehlen von einem Zahn oder mehrerer Zähne von den Schneidezähnen und/oder den Eckzähnen und/oder den Prämolaren 2-4 und/oder den Molaren 1-2, Fehlen von mehr als zwei PM1; die M3 werden nicht berücksichtigt. Nicht sichtbare Zähne gelten als fehlende Zähne.
- Überzählige Zähne außerhalb der Zahnreihe.
- Wolfsrachen, Hasenscharte.
- Hellgelbe Augen. Stark lose Lider, Ektropium, Entropium, Distichiasis (doppelt angelegte Wimpernreihe).
- Ausgeprägte Wamme.
- Afterkrallen.
- Schwer fehlerhafte Bewegung.
- Dünnes Haar. Fehlende Unterwolle. Langes weiches seidiges zottiges, krauses oder wolliges Haar. Fehlende Brüste an den Laüfen.
- Dunkelbraune oder fahlgelbe Farbe, Mehrfarbigkeit, uneinheitliche Farbe. Weißer Brustfleck grösser als 5 cm.
- Weiße Pfoten.
- Pigmentmangel sowohl an der Haut wie auch an den Augenlidern und Lefzen.
- Über- oder Untergröße von mehr als 2 cm.
.- Jede Art von Wesensschwäche.