§ 5 In-Kraft-Treten; Geltungsdauer

§ 5 In-Kraft-Treten; Geltungsdauer

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde vom 04. Oktober 1993 (Amtsblatt S. 372), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Dezember 2002 (Amtsblatt S. 720) außer Kraft.

(2) Diese Verordnung gilt 20 Jahre.

* Tag der Bekanntmachung: 26.03.2003 - 68. Nachtrag August 2018

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