§ 1 Verbote - 4
§ 1 Verbote - 4
Von Kinderspielplätzen und deren näherem Umgriff sind Kampfhunde und leinenpflichtige Hunde fernzuhalten; auch ein Mitführen an der Leine in diesen Bereichen ist nicht gestattet.
* Tag der Bekanntmachung: 26.03.2003 - 68. Nachtrag August 2018