§ 2 Begriffsbestimmungen - 5
§ 2 Begriffsbestimmungen - 5
(5) Beschränkt-öffentliche Wege in Grünanlagen sind solche Wege, die nach Art. 6 BayStrWG als beschränkt-öffentliche Wege gewidmet sind und mindestens mit einer Wegeseite an eine Grünanlage angrenzen.
* Tag der Bekanntmachung: 26.03.2003 - 68. Nachtrag August 2018