§ 2 Begriffsbestimmungen - 3

§ 2 Begriffsbestimmungen - 3

(3) Fußgängerzonen sind solche Bereiche, die nach Art. 53 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als Fußgängerbereiche gewidmet und nach § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO durch die Zeichen 242 und 243 als solche gekennzeichnet sind.

* Tag der Bekanntmachung: 26.03.2003 - 68. Nachtrag August 2018

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